Klimatisiert durch den Sommer?
Wann ist klimatisieren erlaubt
Wer bei sich zu Hause, im Büro oder im Restaurant schon einmal den Einbau einer Split-Klimaanlage erwägte, wurde vielleicht schon mit der Frage konfrontiert, was alles notwendig ist, damit die Anlage den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Wie überall im Bauwesen, können komplexe Fragen entstehen und es gibt einige wichtige Punkte zu beachten. Zuerst wird überall in Europa auf das veraltete Kältemittel (FCKW, z. B. R22) verzichtet. Es gibt noch einige alte Anlagen mit diesem Kältemittel, die aber bis zum 31.12.2014 hätten ersetzt werden müssen. Schon bald im Jahre 2020 werden diese Anlagen verboten. Moderne Kältemittel wie R134a oder R449a belasten die Ozonschicht nicht. Solche Geräte, von einem qualifizierten Installateur, entsprechen auch dem Energiekoeffizient A für die beste Wirtschaftlichkeit. Technische Details einer Klimaanlage regelt die SIA Norm 382/1, besonders bezüglich Systemwahl von grösseren Anlagen. Ebenso wichtig ist, dass Ihr Nachbar durch die Geräuschentwicklung des Aussengerätes nicht gestört wird.
Ausserdem muss das Gebäude, in welchem eine Klimaanlage installiert werden soll, gewisse minimale Anforderungen erfüllen. Wählen Sie einen Fachmann, der darüber Bescheid weiss. Der Vollzug von Vorschriften und Normen ist kommunal geregelt. Die Stadt Zürich beispielsweise stellt sehr strenge Auflagen. Zum Glück ist in einer Apotheke der sogenannte «Bedarfsnachweis» gegeben, denn es geht nicht um Komfortgründe, sondern um die Qualität der Produkte, welche eine Klimatisierung voraussetzen. Gerne wird vergessen, den Vermieter in solche Projekte frühzeitig mit einzubeziehen. Der Einbau einer Klimaanlage bedeutet immer einen mehr oder weniger starken Eingriff in das Gebäude. In der Regel ist der Vermieter bei der Suche nach praxisgerechten Lösungen sehr kooperativ und manchmal liegen schon Lösungs-ansätze dazu in der Schublade.